Praxis des allgemeinen Verwaltungsrechts
Das allgemeine Verwaltungsrecht wurde weitgehend durch die Verwaltungs- und Gerichtspraxis entwickelt. Ein erstes Mal ist dieser Tatsache durch die auf die Rechtsprechung bezogene Publikation von IMBODEN/RHINOW in besonderer Weise Rechnung getragen worden. Seit dem Erscheinen des Ergänzungsbandes (RHINOW/KRÄHENMANN, 1990) hat sich die Rechtsprechung stark weiterentwickelt und ist deutlich verfeinert, ausgebaut sowie vereinzelt berichtigt worden. Etliche Grundsatzfragen werden heute anders als ...